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Messe- und Projektkommission (MPK)

Exportförderung findet in einem zunehmend globalisierten Wettbewerb statt. Zur Unterstützung von Marktauftritten und Promotionsaktivitäten von Schweizer Unternehmen stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Fördermittel zur Verfügung, die für gemeinschaftliche Promotionen zum Nutzen der Exportförderung in Anspruch genommen werden können.

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Die Messe- und Projektkommission (MPK) ist eine vom SECO eingesetzte Kommission, um Fördermittel effektiv und effizient einzusetzen. Die MPK setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen, die bedeutende Industrien und Branchen der Schweizer Exportwirtschaft vertreten und selbst über Erfahrung im Messe- und Eventwesen und/oder in den Durchführungsregionen verfügen. Die MPK unterstützt jährlich ungefähr 90 Projekte, die von Verbänden, Handelskammern, S-GE und weiteren Organisatoren in vielen Märkten weltweit durchgeführt werden. Damit werden die Exportanstrengungen von weit über 1000 Firmen wirkungsvoll unterstützt.

Mitglieder Messe- und Projektkommission (MPK):

  • Peter E. Naegeli, MPK-Präsident, Implement Consulting Group Zürich
  • Fabienne Meyerhans, Messe Luzern
  • Cornelia Buchwalder, Swissmem 
  • Regula Buob, SoftTec
  • Christian Ernst, CEO WorldConnect AG
  • Stephan Oetiker, BURRI public elements AG, Generis AG

Unterstützung von Messeprojekten im Ausland:
Kompetente Organisatoren (Projektträger) von Messebeteiligungen und Markterschliessungsaktionen können Fördermittel dafür erhalten, sofern das Projekt eine signifikante und erhebliche Wirkung für eine Branche oder eine Gruppe von Unternehmen entfaltet.
Projekte umfassen immer einen «firmenbezogenen» und einen «gemeinwirtschaftlichen» Teil. Ersterer umfasst die Beteiligungskosten der teilnehmenden Firmen, letzterer die Massnahmen zur Branchenwerbung. Die Fördermittel sind dazu bestimmt, den gemeinwirtschaftlichen Teil eines Projektes zu unterstützen, also jene Leistungen, die einer ganzen Branche oder der schweizerischen Wirtschaft im Allgemeinen zu Gute kommen. Eine Unterstützung individueller Firmen ist ausgeschlossen.

 

Unterstützung für weitere Förderaktivitäten:
Veränderungen im Marktumfeld haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach weiteren Förderaktivitäten besteht, welche die Unterstützung der exportierenden KMU zum Ziel haben. Die Messe- und Projektkommission kann auch folgende mögliche Formate unterstützen:

  • Begleitanlässe und Events im Rahmen von Messeauftritten
  • Formate mit Messe-Charakter
  • Hybride, virtuelle und digitale Messe-Formate
  • Fact Finding Missions
  • Plattform Economy zugunsten Exportförderung

Neu können auch Projekte unterstützt werden, welche innovativ und modellhaft sind, sowie eine Leuchtturmfunktion in Exportmärkten darstellen oder schwergewichtig die Förderung von Netzwerken und Kooperationen bezwecken. Projekte zur Erzielung von Synergien durch die Nutzung von Kooperationen und Netzwerke stehen ebenfalls im Fokus. Alle Vorhaben müssen dem Oberziel der Exportförderung dienen. Die Stossrichtungen und Kriterien sind dem "Übersichtsraster Förderaktivitäten Projekte" zu entnehmen.

Das MPK-Reglement gibt unter anderem Auskunft darüber, wer Beitragsgesuche stellen kann, welche Förderaktivitäten unterstützungsfähig sind und welche Anforderungen zu erfüllen sind.

Wie können Projekte für Messen und andere Marktförderungsmassnahmen eingereicht werden?
Für die Beantragung von Projektbeiträgen bestehen Vorlagen, welche vollständig ausgefüllt bei der Geschäftsstelle MPK (MPK@s-ge.com) eingereicht werden müssen. 

Was ist nach Abschluss eines Projektes zu tun?
Der Projektträger hat nach Abschluss eines Projektes mit einem Schlussbericht den Erfolg des Projektes zu beurteilen. Die definitive Projektabrechnung (inkl. aller relevanten Beilagen gemäss Reglement) ist innerhalb von drei Monaten nach Projektende bei der Geschäftsstelle einzureichen. 

Wann können Projekte eingereicht werden?
Es gibt jährlich drei verbindliche Eingabetermine:
•    31. Januar
•    31. Mai
•    30. September


In den darauffolgenden Wochen tagt die Messe- und Projektkommission und entscheidet über die vorliegenden Anträge. Die Geschäftsstelle informiert anschliessend die Antragsteller.

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