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Verlängerung der "Soforthilfe Hochwasser"

| Allgemein (LSB)

Verlängerung bis zum 31. März 2022

Hilfsfonds über 500.000 Euro zur Bewältigung akuter Notlagen

Zur Bewältigung besonderer akuter Notlagen bzw. um die durch die Hochwasserkatastrophe entstandenen finanziellen Schäden zu lindern, hat der Landessportbund NRW aus Eigenmitteln einen Hilfsfonds von 500 TSD Euro aufgelegt. Über die Hälfte (251.967,99 Euro) des Fördertopfs des LSB wurden mittlerweile an 110 Vereine ausgezahlt (Stand: 08.12.2021)

Die Soforthilfe in Höhe von maximal 2.500 € dient der kurzfristigen Wiederherstellung des Spiel- und Sportbetriebes und soll daher für beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar (einschl. Geräte und Materialien), kann inzwischen aber auch für erhöhte Strom- und Reinigungskosten in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe eingesetzt werden.

Die Antragsfrist ist bereits abgelaufen

 


Der Hilfsfonds kann von Vereinen, Bünden und Verbände mit Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten zugutekommen.

Kontodaten: Landessportbund NRW, Verwendungszweck: Hochwasserhilfe, IBAN: DE66 3508 0070 0214 6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.

 

Wiederaufbauhilfe des Landes NRW

Ab sofort und noch bis zum 30. Juni 2023 können Anträge zur Wiederaufbauhilfe (Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden und Gegenständen) über das Online-Förderportal des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie in unserem »Vereinsportal VIBSS Online.
 

Zentrale E-Mail-Adresse

Sportvereine in NRW, die Beratungs- und/oder finanziellen Unterstützungsbedarf haben, können sich an die zentrale E-Mail-Adresse hochwasserhilfe-sport@lsb.nrw wenden. Der Landessportbund NRW ist bemüht, zeitnah alle Fragen zu beantworten.

 

Von Vereinen für Vereine

Die Menge von Hilfsangeboten für Opfer der Hochwasseropfer ist überwältigend. Auch im Sport nimmt die Zahl der unterschiedlichsten Hilfsangebote von Vereinen für Vereine oder von Einzelpersonen an Vereine oder Sportler*innen täglich zu. Der LSB NRW möchte gemeinsam mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz den Weg zwischen Helfer*innen und hilfsbedürftigen Vereinen möglichst kurz halten und bietet hierzu eine pragmatische Lösung an, um die Hilfesuche und die Hilfsangebote von Vereinen möglichst zu kanalisieren

Gesuche und Hilfsangebote veröffentlichen


Versicherungsschutz

Im Zuge der Hochwasserkatastrophe ergeben sich für Sportvereine viele Fragen rund um den Versicherungsschutz.
Die ARAG Sportversicherung bestätigt nun allen Vereinsmitgliedern Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages für Unfälle, die diese bei Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten des eigenen Vereinsgeländes erleiden, aber auch bei der Beteiligung am sozialen Engagement des eigenen Vereins im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe. Der Unfallversicherungsschutz gilt ebenso für die Helfer*innen, die mit anpacken.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Vereinsportal VIBSS Online.
 

VIBSS Online

 


Text: LSB-Redaktion
Foto: Andrea Bowinkelmann

 

 

 

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