Einspruch exklusiv :
Europa braucht rechtsstaatliches Mainstreaming

Von Daniel Halberstam, Werner Schroeder
Lesezeit: 4 Min.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. 15.06.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Ab sofort wird die Europäische Kommission Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Mitgliedstaaten, die die Rechtsstaatlichkeit massiv untergraben, aussetzen können. Wenn die Kommission die Verordnung nun konsequent anwendet, kann dies dazu beitragen, Polen und Ungarn wieder auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen. Um aber die prekäre oder in manchen Fällen schon verlorene Rechtsstaatlichkeit in der Union zu sichern, muss sehr viel mehr getan werden.

Ohne das Recht ist und hat die Europäische Union nichts. Sie ist, wie Walter Hallstein schon sagte, Rechtsschöpfung, Rechtsquelle und Rechtsordnung zugleich. Die EU ist durch das Recht entstanden; aus ihr geht Recht hervor; und sie ordnet ein Rechtssystem, das die Mitgliedstaaten miteinbezieht. Kurzum: Wo das Recht versagt, versagt die Union.

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