Duisburg gegen Osnabrück wird wiederholt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für das abgebrochene Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück am 19. Dezember 2021 in Duisburg ein Wiederholungsspiel angeordnet.

Grund für den Abbruch in der 35. Minute war, dass VfL-Spieler Aaron Opoku von der Tribüne aus erheblich rassistisch beleidigt wurde. Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas Winter und sein Team verließen daraufhin das Spielfeld. Der VfL Osnabrück sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen.

Die Wiederholung des Spiels entspricht den Anträgen der beteiligten Vereine. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte sich für eine Wiederholung des Spiels ausgesprochen.

Zur Urteilsbegründung sagt Stephan Oberholz, der Stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt. Emotional und moralisch halten wir die Entscheidung des VfL Osnabrück, das Spiel nicht fortzusetzen, für nachvollziehbar. Auch hat die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus setzen zu wollen, unsere ausdrückliche Unterstützung. Allerdings muss klar bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."

Über mögliche Sanktionen gegen den MSV Duisburg wegen der rassistischen Beleidigungen wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für das abgebrochene Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück am 19. Dezember 2021 in Duisburg ein Wiederholungsspiel angeordnet.

Grund für den Abbruch in der 35. Minute war, dass VfL-Spieler Aaron Opoku von der Tribüne aus erheblich rassistisch beleidigt wurde. Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas Winter und sein Team verließen daraufhin das Spielfeld. Der VfL Osnabrück sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen.

Die Wiederholung des Spiels entspricht den Anträgen der beteiligten Vereine. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte sich für eine Wiederholung des Spiels ausgesprochen.

Zur Urteilsbegründung sagt Stephan Oberholz, der Stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt. Emotional und moralisch halten wir die Entscheidung des VfL Osnabrück, das Spiel nicht fortzusetzen, für nachvollziehbar. Auch hat die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus setzen zu wollen, unsere ausdrückliche Unterstützung. Allerdings muss klar bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."

Über mögliche Sanktionen gegen den MSV Duisburg wegen der rassistischen Beleidigungen wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

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