FAQ Recht auf Reparatur

Das Recht auf Reparatur ist in aller Munde. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde vereinbart: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)." Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird sich daher dafür einsetzen, ambitionierte Maßnahmen auf nationaler und auf europäischer Ebene durchzusetzen, um die Reparierbarkeit von Produkten zu fördern. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt, zu schaffen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur circular economy geleistet werden. Ansatzpunkte gibt es beim ökologischen Produktdesign, beim Warenkaufrecht und durch finanzielle Förderungen.

Steffi Lemke ,

Reparierbare Produkte nützen nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das zum Beispiel, dass dank der neuen EU-Richtlinie niemand mehr ein Handy wegwerfen muss, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke

FAQ Recht auf Reparatur

FAQs

https://www.bmuv.de/WS6935
Stand: 15.08.2022

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