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Türkei (Republik Türkei)
Stand 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 07.03.2024)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 5Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!
Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.
Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:
- Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
- Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
- Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!
Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3)
Am 13.11.2022 wurde im Zentrum Istanbuls ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem es Tote und Verletzte gab. Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen besteht dennoch das Risiko von Terroranschlägen, vor allem in den größeren Städten.
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes!
Die Urlaubsdestinationen an der Mittelmeer- bzw. der ägäischen Küste mit Zielflughafen Antalya, Dalaman, Izmir, Bodrum sind von der Grenze zu Syrien und zum Irak über 500 km entfernt und daher von den kriegerischen Auseinandersetzungen an der syrischen und irakischen Grenze nicht betroffen. Eine latente terroristische Bedrohung ist aber auch dort gegeben.
In Istanbul wird empfohlen, das Auto immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen.
Es wird geraten, wenig Bargeld und keine wertvollen Schmuckgegenstände mit sich zu führen sowie bei unumgänglichen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit besonders wachsam zu sein. Vorsicht ist für allein reisende Frauen geboten.
Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, Demonstrationen großräumig zu umgehen und die Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten. Auf stark frequentierten Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, bei Großveranstaltungen, religiösen Stätten, Sehenswürdigkeiten und bei Großveranstaltungen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Staats- und Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen sind zu meiden.
Personenkontrollen sind häufig. Es besteht Ausweispflicht. Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
In vereinzelten Fällen kommt es bei der Einreise in die Türkei zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen oder zu Zurückweisungen auch von nicht türkischen Staatsangehörigen, auch ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.
Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Äußerungen in den sozialen Medien (auch Teilen, Kommentieren oder Likes von fremden Beiträgen) bzw. im Internet zu beobachten, zunehmend auch aufgrund des Vorwurfs der Beleidigung oder Verunglimpfung des Staates, dessen Institutionen oder hochrangiger Persönlichkeiten. Der Strafverfolgung unterliegen auch Propaganda für bzw. Unterstützung einer in der Türkei verbotenen Organisation, selbst wenn diese Unterstützung in einem anderen Land erfolgt.
Mit Gefängnisstrafen wird auch die öffentliche Verbreitung von Falschinformationen über innere oder äußere Sicherheit, öffentliche Ordnung und Allgemeingesundheit geahndet (Desinformationsgesetz).
Bei der Einreise in die Türkei kann es zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen sowie zu Zurückweisungen kommen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.
Österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann konsularischer Schutz nicht garantiert werden.
In Fällen von Verhaftung von Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurden den österreichischen Vertretungsbehörden Haftbesuche erst mit mehrmonatiger Verzögerung gewährt.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Allgemeine Notrufnummer vor Ort
Die türkischen Behörden sind im Notfall unter der allgemeinen Notrufnummer 112 zu erreichen.
Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.
- Visumpflicht: Nein, seit 02.03.2020 für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Visum erhältlich: Visa für andere Zwecke (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten, Studenten, Montagearbeiter, etc.) sind vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde mit online-Termin zu beantragen. Genaue und rechtsverbindliche Auskunft dazu können nur die türkischen Vertretungsbehörden in Österreich erteilen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens sechs Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, aber das Visum ist vor Reisebeginn persönlich bei der türkischen Vertretungsbehörde zu beantragen.
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Bei Einreise sollten der Einreisestempel und das Einreisedatum kontrolliert werden, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Es besteht Ausweispflicht, gültige Ausweispapiere sind daher stets mitzuführen.
Die Erteilung eines Visums für die Einreise mit einem Boot ist kompliziert und langwierig. Das Transitlog ist zusammen mit den für die Ein- und Ausreise benötigten Formularen „Y1“ und „Y2“ auf türkischen Gewässern mitzuführen.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels, Banken und Wechselstuben möglich. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bei den meisten Bankomaten können Landeswährung und Euro abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden.
KFZ (PKW/ Motorrad) werden im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise ist nur mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur abgewartet oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 USD möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, Fossilien, alte Münzen, auch gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine etc.) ist strikt untersagt. Verstöße werden mit Gefängnisstrafen geahndet. Ethnografische Gegenstände (z.B. Teppiche, Kelims und ähnliches) sollten nur mit Attest eines staatlichen türkischen Museums ausgeführt werden.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Krankenhäuser entsprechen nicht dem österreichischen Standard. Die Situation in den Privatkliniken ist vor allem in Ankara und Istanbul besser. Nur in den großen Städten sind einige große Spitäler und Universitätskrankenhäuser nach dem neuesten Stand eingerichtet, die medizinische Primärversorgung ist ausreichend. Apotheken sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten erhalten Sie ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen.
Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit (mit Ausnahme einzelner Strecken, z.B. Ankara-Eskişehir) niedrig. Der Straßenverkehr ist gefährlich, besonders in der Nacht. Nach der 2018 erfolgten Inbetriebnahme des neuen internationalen Flughafens in Istanbul wird empfohlen, sich bei Transferflügen über mögliche Flughafenwechsel zu erkundigen.
Die grüne Versicherungskarte wird nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt. An der Grenze kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Nach dem Verlust des österreichischen Führerscheines ist die Ausreise per PKW problemlos möglich, wenn eine polizeiliche Verlustanzeige vorgewiesen wird. Im Land ist das Fahren für maximal 6 Monate erlaubt.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Das Klima je nach Gebiet stark unterschiedlich. Nach Osten wird das Klima immer rauer. Die Schwarzmeerküste ist niederschlagsreich und verhältnismäßig kühl. An der ägäischen Küste und an der Mittelmeerküste herrscht mediterranes Klima mit hohen Temperaturen, vor allem an der Südküste im Hochsommer. In Ankara und im anatolischen Hochland typisch kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Die Türkei liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Politische Äußerungen in der Öffentlichkeit (auch über Social Media) gegen den türkischen Staat und dessen oberste Organe sind verboten, sie können zu Festnahmen führen.
Das Betreten und Fotografieren von Sicherheitszonen und Sperrgebieten (die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind) ist verboten. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Eine Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist angebracht, vor allem in Hinblick auf die Bekleidung und besonders beim Besuch von Moscheen.
Drogenschmuggel und Drogenkonsum kann mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. Von der Mitnahme von anvertrauten Paketen wird dringendst abgeraten.
Homosexualität ist nicht strafbar, aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Türkischen Vertretungsbehörde in Österreich.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Ankara
Ankara
Antakya
Antalya
Bodrum
Bursa
Edirne
Gaziantep
Istanbul
Istanbul
Izmir
Botschaft der Republik Türkiye
Prinz-Eugen-Straße 40, 1040 Wien
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Hietzinger Hauptstrasse 29, 1130 Wien
Türk. Staatsbürger: Mo - Fr, außer AT/TR Feiertage: 09:00 - 12:30
Visaanträge: Mo - Fr, außer AT/TR Feiertage: 14:30 - 16:00
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Parteienverkehr Mo-Fr 08:30-12:00
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Ständige Vertretung der Republik Türkiye bei den Vereinten Nationen in Wien
Rennweg 17 (3. Stock), 1030 Wien
Mo - Fr 09.00 - 18.00
Vertrauensärztin Dr. med. Lale TUNCEL
Vertrauensarzt Dr. med. Erdal KALALI
Vertrauensarzt Dr. med. Veli Serkan YÜCE
Vertrauensanwalt Yavuz Selim SARIIBRAHIMOGLU
Vertrauensanwalt Dr. Levent BICAKCI
Vertrauensanwalt Hasan Gürkan ERDEBIL
Vertrauensanwältin Nazan SEREF
Vertrauensanwältin Mag.iur. Ayse Banu TANVERDI
Vertrauensanwalt Mustafa Ülkü CANER
Basisdaten
-
Hauptstadt
Ankara -
Ländercode
TR -
Sprache
Türkisch (Amtssprache) -
Fremdsprachen
Deutsch, Englisch, Russisch -
Währung
1 Türkische Lira (TRY) = 100 Kurus -
Zeitunterschied zu MEZ
+1 h während Sommerzeit; +2 h während Winterzeit -
Elektrischer Strom
220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, kontinental-europäische Steckerform
Auslandsservice
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