Strafanzeige: Microsoft Office-Lizenz von Lizengo wegen Urheberrechtsverletzung, Datenhehlerei oder Geldwäsche

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Der Softwareanbieter Lizengo hat über Jahre Microsoft Lizenz Keys für Office und andere Programme zu Centpreisen in Asien aufgekauft und dann in Europa in den Handel gebracht. Lange Zeit schien dies kein Problem darzustellen, und weder vom Bundesgerichtshof noch von Microsoft selbst wurde dieses Geschäftsmodell, bzw. die vertriebene Ware als illegal bezeichnet.

Doch seit einem Jahr strengt die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Lizengo selbst, sondern gegen tausende Käufer der Billig-Lizenzen Strafverfahren an. Die Vorwürfe lauten auf Urheberrechtsverletzung, Datenhehlerei und Geldwäsche.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Wie die rechtliche Situation eigentlich aussieht
  • Was die Vorwürfe bedeuten
  • Welche Strafen drohen können
  • Was daran rechtlich problematisch ist
  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird

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Warum sind Microsoft Billig-Lizenzen von Lizengo illegal?

Dass Software-Angebote zu Spottpreisen, über die man auf den Seiten undurchsichtiger Internetanbieter aus Fernost stolpern kann, mit Vorsicht zu genießen sind, leuchtet jedem ein. Doch kaum ein Käufer macht sich Gedanken darüber, dass etwas illegal sein könnte, das er in jedem Supermarkt bekommen kann. Genau dies ist hier jedoch der Fall, da die asiatischen Lizenz-Keys, die durch Lizengo auf dem europäischen Markt zu einem Zehntel des Originalpreises vertrieben worden sind, zwar die Freischaltung der jeweiligen Windows-Software erlauben, nicht aber deren uneingeschränkte Nutzung.

Daraus leitet die Staatsanwaltschaft nun die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung, Datenhehlerei und Geldwäsche ab.


Was bedeuten die Vorwürfe, die gegen Lizengo-Käufer erhoben werden?

  1. Eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG ist die Vervielfältigung oder Verbreitung eines Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers. In diesem Falle handelt es sich um die illegale Verbreitung von Software.
  2. Datenhehlerei gemäß § 202d StGB liegt vor, wenn man Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die man illegal erlangt hat, sich oder jemand anderem verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
  3. Geldwäsche (im vorliegenden Falle wird von leichtfertiger Geldwäsche ausgegangen) liegt nach § 261 StGB vor, wenn jemand einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet.


Welche Strafen drohen bei Urheberrechtsverletzung, Datenhehlerei oder Geldwäsche?

Datenhehlerei und Urheberrechtsverletzungen, wie sie oben definiert sind, werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Wer sich der leichtfertigen Geldwäsche schuldig macht, muss in der Regel ebenfalls mit Geldstrafe, nach dem Buchstaben des Gesetzes auch mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen. Die Angelegenheit ist also kein Spaß. Die Staatsanwaltschaft scheut sich nicht davor, vor den Haustüren von Lizengo-Käufern mit einem Durchsuchungsbeschluss zu erscheinen, und alles an Datenträgern zu beschlagnahmen, was sie finden. Dabei ist durchaus diskussionswürdig, ob und inwiefern man die oben genannten Vorwürfe gegen Käufer der Billig-Lizenzen überhaupt erheben kann.


Was ist an den Vorwürfen, die Käufern der Lizengo-Lizenzen vorgeworfen werden, problematisch?

Dass eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG im Falle massenhaften Verkaufs von Software zu einem Bruchteil des Originalpreises durch Lizengo vorliegt, kann getrost bejaht werden. Inwiefern sich dabei jedoch die Käufer der Verbreitung und/oder Vervielfältigung schuldig machen sollen, mag nicht so recht einleuchten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Vorwurf der Datenhehlerei: Es ist zweifelhaft, ob der Vorwurf der illegalen Erlangung von Daten zur eigenen Bereicherung bzw. Schädigung anderer jemandem gemacht werden kann, der an der Supermarktkasse etwas frei verkäufliches erworben und bezahlt hat. Der Vorwurf der Geldwäsche macht überhaupt nur dann einen Sinn, wenn man annimmt, dass jeder Kunde angesichts des Spottpreises der von Lizengo angebotenen Lizenz Keys eine illegale Herkunft derselben hätte ahnen müssen. Tatsächlich kann dies jedoch bei einem frei verkäuflichen Artikel nicht vorausgesetzt werden. Vorallem nicht, zumal noch 2019 weder von Microsoft noch von deutschen Gerichten eine klare Ansage darüber vorlag, ob die Billig-Lizenzen nun legal seien oder nicht.


Was sollten Sie tun, wenn Sie Billig-Lizenzen von Lizengo erworben haben, und nun gegen Sie ermittelt wird?

In aller Regel erfahren Sie von dem gegen Sie angestrengten Ermittlungsverfahren durch eine Vorladung. Diese sollten Sie auf keinen Fall wahrnehmen, da Sie damit riskieren, sich mit jeder Aussage selbst zu belasten. Stattdessen sollten Sie Ihr Schweigerecht in Anspruch nehmen, und sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben Sie gute Chancen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

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