Aufenthaltsrechte von Unionsbürgerinnen und -bürgern im Vereinigten Königreich und von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs in der EU

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in der EU leben möchten

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs benötigen für einen Aufenthalt in einem EU-Land von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Dies gilt nur für Freizeitbesuche. Für eine Erwerbstätigkeit ist dagegen in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wenn Sie nach Ablauf von 90 Tagen länger bleiben und arbeiten oder studieren möchten, müssen Sie ein Visum beantragen.

In den meisten EU-Ländern gibt es mehrere Arten von Visa, für die jeweils unterschiedliche Bedingungen und Verfahren gelten. In einigen Ländern ist es notwendig, von einem Arbeitgeber unterstützt zu werden, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, während in anderen Ländern ein befristetes Visum für die Arbeitssuche erteilt werden kann. In einigen EU-Ländern gibt es ein Punktesystem für qualifizierte Migranten.

Weitere Informationen zu den für Sie geltenden Bedingungen finden Sie auf der Website der zuständigen nationalen Behörden.

Unionsbürger/innen, die im Vereinigten Königreich leben möchten

EU-Bürger/innen können bis zu sechs Monate als Besucher/in im Vereinigten Königreich bleiben. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein Arbeits-, Studien- oder Familienvisum erforderlich. Die dafür geltenden Bedingungen und Verfahren unterscheiden sich je nach Art des Visums. Weitere Informationen zu den für Sie geltenden Bedingungen finden Sie auf der Website der zuständigen britischen Behörden.

Informationen zur Beantragung eines Visums für das Vereinigte Königreich en

Aufenthaltsrechte im Rahmen des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Brexit-Abkommen)

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die vor Januar 2021 in einem EU-Land gelebt hatten, konnten aufgrund des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unter bestimmten Voraussetzungen bleiben. Dasselbe galt für EU-Bürger/innen, die im Vereinigten Königreich gelebt hatten. Seit dem 1. Januar 2021 fallen EU-Bürger/innen, die in das Vereinigte Königreich ziehen, nicht mehr unter das Abkommen, es sei denn, sie sind Familienangehörige einer Person, die unter das Abkommen fällt.

Weitere Informationen zu Aufenthaltsrechten nach dem Brexit en

Informationen zum Verfahren für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich (EU Settlement Scheme) en

Siehe auch:

Reisedokumente für EU-Bürger/innen und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich en

Reisedokumente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Land en

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 17/01/2024
Seite weiterempfehlen