Ich erkläre,
- die Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland in ihrer aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,
- alle Angaben im Antrag und in der Anlage nach bestem Wissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,
- für die Messeteilnahme bei keiner anderen Stelle einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln beantragt zu haben oder noch zu beantragen,
- mein Einverständnis, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschussberechtigung durch Einsicht in meine Bücher, Belege und sonstige Unterlagen sowie durch örtliche Erhebungen prüfen kann,
- meine Bereitschaft, an Befragungen zur Erfolgskontrolle des Programms teilzunehmen,
- den beantragten oder bewilligten Zuschuss nicht abzutreten,
- dass über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, und dass ich keine eidesstattliche Versicherung nach § 802 c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben habe bzw. zu deren Abgabe verpflichtet bin,
- dass an meinem Unternehmen keine Religionsgemeinschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts einzeln oder zusammen mehrheitlich beteiligt ist,
- mein Einverständnis mit einer einheitlichen Standgestaltung durch den Messeveranstalter.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinie und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind.
Einverständniserklärung zur Weitergabe von unternehmensbezogenen Daten zu statistischen ZweckenDas antragstellende Unternehmen erklärt, dass ihm bekannt ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten. Binnen eines Monats nach Empfang des Zuwendungsbescheids kann das antragstellende Unternehmen den Zuwendungsgeber benachrichtigen, wenn durch eine Bekanntgabe des Vorhabens Rechte oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden können oder der Gegenstand des Vorhabens der Geheimhaltung unterliegt.
Subventionserhebliche TatsachenMir ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regeln des § 264 StGB sowie der §§ 3,4 Subventionsgesetz (SubvG) sind mir bekannt.
Die im Folgenden aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen, deren unrichtige oder unvollständige Angabe eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen kann, habe ich zur Kenntnis genommen und ihre Richtigkeit in meinem Antrag nochmals überprüft. Mir ist bewusst, dass Änderungen dieser Tatsachen unverzüglich gegenüber dem BAFA mitzuteilen sind:
- Angaben zu den Rechtsverhältnissen des Antragstellers
- Firmenname
- Adresse
- Gesetzlicher Vertreter
- Rechtsform
- Gesellschaftsrechtliche Beziehungen
- Angaben zum antragstellenden Unternehmen
- Jahresbilanzsumme
- Jahresumsatz
- Alter des Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten
- Angaben zu Beteiligungen
- Angaben in der De-minimis-Erklärung
- Weitere Zuwendungen von öffentlichen Stellen, die vor oder nach Antragstellung beantragt oder empfangen wurden
- Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zuwendungsempfängers oder Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nach § 802c ZPO oder § 284 AO
Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen. Nach § 3 SubvG trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht.
Zur BeachtungNach der Feststellung der Förderfähigkeit ist für die Gewährung einer Zuwendung die Zulassung des Veranstalters auf dem Gemeinschaftsstand erforderlich. Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt nach der zugeteilten Standgröße und den vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau.