Sichere Kreuzungen durch mehr Fahrradstellplätze

Grafiken & Fotos: ADFC Berlin

Eine einfache Maßnahme macht Kreuzungen sicherer und schafft gleichzeitig Fahrradstellplätze. Durch Fahrradbügel und Poller im Kreuzungsbereich werden Falschparker ferngehalten, alle Verkehrsteilnehmenden haben freie Sicht und Menschen mit Behinderungen kommen wieder barrierefrei über die Fahrbahn.

Die Problemlage

Knotenpunkte bergen besondere Sicherheitsrisiken. Hier kreuzen die Wege aller Verkehrsteilnehmenden, im Nebenstraßennetz geschieht dies in den meisten Fällen unsignalisiert, also ohne Ampeln. Daraus ergibt sich ein Gefahrenfeld insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende.

Verbotswidrig parkende Kfz im Bereich der Knotenpunkte verschärfen die Sicherheitsrisiken erheblich

Zugeparkte Kreuzungen sind in Berlin trauriger Alltag.

Die Rechtslage

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Kfz im Abstand von fünf Metern um Kreuzungen und Einmündungen verboten. Dadurch soll allen Verkehrsteilnehmenden freie Sicht und den Fußgängern das Queren ermöglicht werden. Wir wissen, dass die Realität auf der Straße leider anders aussieht – oft sind Kreuzungen vollständig zugeparkt.

In drei Schritten zum sicheren Knotenpunkt mit mehr Sicherheit

Ausgangslage

Knotenpunkt ohne Lichtzeichenanlage, ohne Markierungen und ohne Gehwegvorstreckungen.

1. Gehwegvorstreckungen markieren

Auf Gehwegvorstreckungen können Fußgänger*innen weiter hervortreten und sind deshalb für den Fahrverkehr besser sichtbar. Sie verhindern das regelwidrige Parken und halten die Sichtbereiche frei. Gehwegvorstreckungen können baulich abgesetzt oder einfach markiert werden.

2. Gehwegvorstreckungen absichern

Das Problem bei markierten Gehwegvorstreckungen: Kfz parken dennoch regelwidrig darauf und versperren die Sicht oder gar den Durchgang für Fußgänger*innen. Dies kann durch Hindernisse wirksam verhindert werden. Oft werden Poller verwendet, eine viel sinnvollere Alternative sind jedoch Fahrradbügel. Sie schützen ebenso wie Poller davor, dass Kfz die Linie überfahren und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Fahrräder sicher anzuschließen. Fahrräder sind anders als Kfz durch ihre geringe Höhe und die fehlende Außenverkleidung kaum ein Sichthindernis. Beispielkreuzung: 16 Bügel = 32 Stellplätze

3. Furten und Haltelinien

Markierungen beeinflussen die Sicht auf die Straße sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen. Furten machen auf querende Fußgänger aufmerksam. Haltlinien zeigen den Haltepunkt und beeinflussen damit auch die Bremsbereitschaft. Beide Markierungen sind jedoch laut Verwaltungsvorschrift zur StVO nur in Verbindung mit einer Lichtzeichenanlage möglich.

Für sichere Knotenpunkte in Nebenstraßen ist es deshalb sinnvoll, andere Markierungen anzubringen, die keine Verkehrszeichen sind, aber dennoch auf den querenden Fußverkehr aufmerksam zu machen. Die in der Grarfik dargestellte Linie ist als Platzhalter gedacht.

Zwischenergebnis

Der umgestaltete Knotenpunkt,
  • bietet ein freies Sichtfeld
  • weist eine klare Verkehrsführung auf
  • schafft zusätzliche Fahrradstellplätze
  • bleibt dauerhaft barrierefrei
  • führt nicht zum Verlust von Kfz-Stellplätzen

4. Bauliche Umsetzung

Die Markierung der Gehwegvorstreckungen ist die schnelle und kostengünstige Variante. Sie kann als Sofortmaßnahme umgesetzt werden. Bauliche Gehwegvorstreckungen bieten eine noch deutlichere Grenze und weisen keinen Höhenunterschied zum Gehweg auf. Die bauliche Ausführung sollte deshalb immer zu einem passenden Zeitpunkt nachgeholt werden, etwa wenn die Straße sowieso saniert werden muss oder Leitungsarbeiten im Untergrund vorgenommen werden.

Andere Knotenpunkte und Verkehrsführungen

Das Konzept lässt sich natürlich auch auf andere Knotenpunkte als das einfache Kreuz anwenden, hier zum Beispiel die T-Kreuzung.









Aber auch häufig frequentierte Zufahrten wie z.B. zu Tankstellen, Supermärkten oder Gewerbegrundstücken können so sicherer gestaltet werden. Auch hier kann eine Gehwegvorstreckung auf der gegenüberliegenden Seite (nicht abgebildet) die Sicherheit erhöhen.

Hauptverkehrsstraßen

Auch an Hauptverkehrsstraßen kann dieses Konzept grundsätzlich angewendet werden und die Sicherheit verbessern. Die Hürden bei der Umsetzung und Gestaltung durch ggf. notwendige Anpassungen der Lichtzeichenanlagen oder durch vorhandene Radwege sind hier deutlich höher.