Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme liegen auf jeden Fall vor, wenn die folgenden Auslösewerte an Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder anderen schutzwürdigen Gebäuden überschritten werden:

Lnight von 60 dB(A) für die Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) und

Lden von 70 dB(A) für den gesamten Tag (00:00 - 24:00 Uhr)

Die Auslösewerte wurden durch den Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 07.02.2008 (veröffentlich am 14.03.2008) festgeschrieben.

In der Lärmwirkungsforschung wurden Lärmpegel von 55 dB(A) für den Lnight und 65 dB(A) für den Lden als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt, bei denen bei einer Dauerbelastung das Risiko von z. B. Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich bewusst für die Anwendung der niedrigeren Auslösewerte für eine Aktionsplanung in Oberhausen entschieden.


LÄRMAKTIONSPLAN OBERHAUSEN 2022

Im März 2022 wurde der Lärmaktionsplan Oberhausen 3. Runde als Überprüfung bzw. Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde durch den Rat der Stadt beschlossen. Durch die verspätete Aufstellung des letzten Lärmaktionsplans und der bereits in 2024 anstehenden Aufstellung des Lärmaktionsplans 4. Runde wurde der Überarbeitung der Vorzug vor einer Neuaufstellung gegeben.

Auf der Grundlage der Überschreitung der Auslösewerte und der Anzahl der betroffenen Personen wurden die Maßnahmenbereiche des letzten Lärmaktionsplans aktualisiert und Maßnahmen für diese Bereiche entwickelt. Die Einteilung in die drei Priorisierungsstufen erfolgt dabei ebenfalls analog zum letzten Lärmaktionsplan.

Ebenso wurden die „ruhigen Gebiete“ des Lärmaktionsplans 2. Runde fortgeschrieben und aktualisiert. Ziel ist es, derzeit ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Umgebungslärm zu schützen.

Der aktuelle Lärmaktionsplan 2022 kann mit seinen Anlagen auf dieser Seite eingesehen werden. Die beiden vorherigen Lärmaktionspläne 1. Runde und 2. Runde aus dem Jahr 2010 und dem Jahr 2017 können ebenfalls aufgerufen werden.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3576
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de